Allgemeine Geschäftsbedingungen (Online)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Nutzung von Werbeflächen in den elektronischen Medien
der The Vienna Review Publishing GmbH. 1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 9 (im Folgenden: „The Vienna Review“)

1 Geltungsbereich, Definitionen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge über die Erstellung, Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung von werblichen Inhalten (Werbeflächen) eines Werbetreibenden unter der Domain www.theviennareview.at sowie allen dieser Domain untergeordneten Onlineangeboten.

1.2 Den AGB der Werbetreibenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Andere AGB sind auch dann nicht anzuwenden, wenn Schriftstücke oder Erklärungen des jeweiligen Vertragspartners auf diese verweisen. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Zu anderen Bedingungen als den in diesen AGB festgehaltenen und den von The Vienna Review schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande.

1.3 Unter „Werbetreibenden“ sind natürliche oder juristische Personen zu verstehen, die werbliche Inhalte (Werbung) betreffend die von ihnen vermarkteten Produkte über das Internet zugänglich und dazu von www.theviennareview.at sowie allen dieser Domain untergeordneten Domains Gebrauch machen wollen.

1.4 Als Werbefläche im Sinne dieser AGB wird jede grafische oder schriftliche Darstellung werblicher Inhalte durch einen Werbetreibenden verstanden, sei es in Form eines Bildes, eines Textes, eine Kombination von Bild und Text, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung z.B. als Bannerwerbung, Button oder Link (Verbindungsaufbau zu Daten im World-Wide-Web innerhalb oder außerhalb von www.theviennareview.at sowie allen dieser Domain untergeordneten Domains).

2 Angebot und Vertragsschluss

Die Schaltung von Werbeflächen auf www.theviennareview.at erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten von The Vienna Review. Zum Abschluss eines Vertrages bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung der The Vienna Review. Der Werbetreibende ist verpflichtet, mit Auftragserteilung seine genaue und vollständige Bezeichnung oder seinen Namen, seine Firmenbuchnummer, seine Rechtsform sowie seine vollständige Adresse und/oder die Ansprechpartner für The Vienna Review, einschließlich deren Vertretungsbefugnis für den Werbetreibenden, anzugeben.

3 Pflichten der Werbetreibenden

3.1 Der Werbetreibende stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigte Grafikdatei in den von The Vienna Review vorgegebenen Standardformaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbefläche, spätestens aber drei Werktage davor, zur Verfügung. Später als drei Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung der Werbefläche sind Änderungen, insbesondere von Größe, Format, Ausstattung und Platzierung der Werbeschaltung, nur nach Rücksprache mit The Vienna Review möglich. Dies gilt auch für entsprechende Änderungen der bereits geschaltenen Werbefläche zu Zwecken der Kampagnen-Optimierung.

3.2 Der Werbetreibende trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Unterlagen werden ihm nur auf Verlangen, auf seine Kosten und seine Gefahr zurückgesandt. The Vienna Review ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Veröffentlichung der Werbefläche im Rahmen von www.theviennareview.at erforderlich ist.

3.3 Der Werbetreibende wird Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung sowie jede Änderung seiner Anschrift oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer The Vienna Review sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung anzeigen. Gibt der Werbetreibende solche Änderungen nicht oder nicht fristgerecht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift gesandten, rechtlich bedeutsame Erklärung der The Vienna Review (insbesondere Rechnungen, Mahnungen oder Kündigungen etc.) nicht zu, so gelten diese Erklärungen der The Vienna Review dennoch als zugegangen. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Werbetreibenden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

4 Inhaltliche Anforderungen an die Werbung

4.1 Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte seiner Werbefläche und darin enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten.

4.2 Der Werbetreibende garantiert weiters, dass er der berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten ist, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder etc.).

4.3 The Vienna Review ist berechtigt, nicht jedoch verpfli.chtet, den Inhalt der Werbefläche zu prüfen und Inhalte, die gegen die oben dargestellten Garantien verstoßen, unverzüglich von www.theviennareview.at zu entfernen. Weiters ist The Vienna Review berechtigt, Links zu überprüfen; der Werbetreibende verpflichtet sich, Links nicht ohne Rücksprache mit The Vienna Review auszutauschen. In diesem Fall stehen dem Werbetreibenden keinerlei Ersatzansprüche gegenüber The Vienna Review zu; vielmehr ist der Werbetreibende verpflichtet, die für den ursprünglichen Auftrag vereinbarten Zahlungen zu leisten. Er ist in diesem Fall berechtigt, die entfernte Werbefläche durch eine andere, obigen Garantien entsprechende Werbefläche ersetzen zu lassen und entsprechendes Material gemäß Punkt 3 der AGB an The Vienna Review zu übermitteln.

4.4 Der Werbetreibende haftet gegenüber The Vienna Review dafür, dass seine gemäß den Punkten 4.1 und 4.2 abgegebenen Garantien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und während der gesamten Laufzeit des Vertrages zutreffend sind. Der Werbetreibende hält The Vienna Review bezüglich aller Ansprüche von Dritten, die The Vienna Review aus einem Verstoß des Werbetreibenden gegen diese Garantien im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrages erwachsen, insbesondere auch sämtlicher notwendiger und zweckentsprechender Kosten, die The Vienna Review zur Abwehr derartiger Ansprüche allenfalls entstehen, schadund klaglos.

4.5 Erlangt der Werbetreibende Kenntnis von rechtswidrigen Vorgängen, ist er verpflichtet, The Vienna Review hiervon sofort zu verständigen.

4.6 Der Werbetreibende ist verpflichtet, seine Werbemittel inklusive eines "Close-Button" anzuliefern, andernfalls ist The Vienna Review berechtigt dem Werbemittel einen solchen hinzuzufügen.

5 Platzierung der Werbefläche

5.1 Die Platzierung der Werbefläche erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen. Kann ein solches nicht herbeigeführt werden oder wird ein besonderer Platzierungswunsch nicht geäußert, so ist The Vienna Review berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Werbetreibenden, die Werbefläche im Rahmen von www.theviennareview.at zu platzieren. Für die Platzierung der Werbefläche kommen ausschließlich die Flächen in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.

5.2 Verbund- oder Kollektivwerbung, d. h. die Zusammenfassung von Werbungen mehrerer Werbetreibender, ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der The Vienna Review möglich.

6 Gewährleistung und Haftung der The Vienna Review

6.1 Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen für einen Werbetreibenden durch theviennareview.at nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden, ist The Vienna Review berechtigt und verpflichtet, das noch ausständige Leistungsvolumen in unmittelbarem Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss an einen neuerlichen, vom Werbetreibenden bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl der The Vienna Review in angemessener Frist nachzutragen.

6.2 The Vienna Review gewährleistet die richtige und vollständige, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Darstellung der Werbefläche im Rahmen von www.theviennareview.at.

Sofern eine solche nicht gegeben ist und die mangelhafte Darstellung nicht auf der Fehlerhaftigkeit der vom Werbetreibenden übermittelten Materialien beruht, sondern von The Vienna Review zu vertreten ist, ist The Vienna Review auf eigene Kosten und nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch berechtigt. Schlägt eine Verbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Werbetreibende erst nach weiterer angemessener Fristsetzung Minderung oder Wandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erklären oder die Veröffentlichung einer Ersatzwerbung im Umfang der beanstandeten Werbung verlangen. The Vienna Review ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzwerbefläche im unmittelbaren Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss eines neuerlichem, vom Werbetreibenden bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl der The Vienna Review in angemessener Frist nachzutragen. Darüber hinaus stehen dem Werbetreibenden keine Ansprüche zu.

6.3 Der Werbetreibende ist verpflichtet, die Werbeflächen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich binnen drei Tagen bei sonstigem vollständigen Verlust aller Rechte schriftlich zu rügen.

6.4 The Vienna Review haftet für Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden aus der mangelhaften Erfüllung von Verträgen über die Nutzung von Werbeflächen auf www.theviennareview.at nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem für die betreffenden Werbeflächen von Werbetreibenden zu zahlenden Entgelt beschränkt. The Vienna Review haftet nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

6.5 The Vienna Review haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder gänzlichen oder teilweisen Ausfall einer Schaltung infolge höherer Gewalt.

6.6 Bei interaktiver Werbung erfolgt der Nachweis der Kontaktmengen ausschließlich durch die Auswertung der Zugriffsdaten des von The Vienna Review genutzten Ad-Servers. Diese Auswertung wird dem Werbetreibenden zusammen mit der Abrechnung auf Kosten der The Vienna Review zur Verfügung gestellt.

6.7 The Vienna Review haftet nicht für einen Erfolg der Schaltung von Werbeflächen.

6.8 The Vienna Review ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

7 Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragsannahme in den jeweils gültigen Preislisten und Tarifbestimmungen der The Vienna Review enthaltenen Preise und Zuschläge, welche von The Vienna Review einseitig entsprechend veränderbar sind.

7.2 Die jeweiligen Preise verstehen sich exklusive anfallender Nebenkosten, gesetzlicher Umsatzsteuer sowie allfälliger Werbeabgaben.

7.3 Die jeweils vereinbarte Zahlung ist sofort nach Rechnungslegung fällig. The Vienna Review ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, falls und so lange das vertragliche Entgelt nicht vereinbarungsgemäß gezahlt ist. Bei Verträgen über die erstmalige Schaltung von Werbeflächen mit einem Werbetreibenden behält sich The Vienna Review das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen.

7.4 Der Werbetreibende ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche der The Vienna Review, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche von The Vienna Review anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind. Dieser Absatz findet auf Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes keine Anwendung.

7.5 Ist ein Werbetreibender trotz einer entsprechenden Mahnung der The Vienna Review mit der Zahlung des Entgelts länger als 30 Tage in Verzug, so ist The Vienna Review berechtigt, die sofortige Begleichung aller allenfalls gestundeten Zahlungen dieses Werbetreibenden oder solcher Zahlungen, für die Ratenzahlung vereinbart wurde, zu verlangen. Darüber hinaus ist The Vienna Review berechtigt, in diesem Fall die Weiterarbeit an allen noch laufenden Aufträgen einzustellen und diesen sowie alle sonstigen Verträge mit dem jeweiligen Werbetreibenden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass es einer erneuten Mahnung oder Fristsetzung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn der Werbetreibende seine Zahlungen eingestellt hat oder andere Umstände bekannt werden, die dessen Kreditwürdigkeit in Frage stellen und dadurch die Forderungen der The Vienna Review gefährden könnten.

7.6 Die Kosten für allfällige Mahnungen sowie die Kosten einer notwendigen und nicht von vornherein aussichtslosen Forderungseintreibung (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro) trägt der Werbetreibende, auch wenn es sich um vorprozessuale Kosten handelt.

7.7 Sämtliche mit der Geschäftsbeziehung verbundenen Steuern und Gebühren trägt der Werbetreibende.

8 Storno und vorzeitige Beendigung des Vertrages

8.1 Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen jederzeit bereits vor Ablauf einer Befristung mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.

8.2 Storno, Teilstorno: Ein bereits erteilter Auftrag kann bis 14 Werktage vor der geplanten Schaltung kostenfrei storniert werden. Bei einem späteren Storno ist das Entgelt für 50 Prozent des gebuchten Kampagnenbudgets fällig. Dies gilt auch für bereits gestartete Kampagnen, in diesem Fall fallen Stornokosten in der Höhe von 50 Prozent des noch nicht geschalteten Anteils an, die vollen Entgelte für die bereits geschaltenen Werbemittel sind zu bezahlen. Bei bereits gestarteten Kampagnen wird bei Nichteinhaltung des vereinbarten Schaltvolumens auf den jeweiligen Listenpreis nachverrechnet.

8.3 Umbuchung: Je Schaltung und Monat ist maximal eine Umbuchung pro Kampagne möglich. Für alle weiteren Umbuchungen fallen Manipulationskosten in der Höhe von jeweils € 100,– an.

9 Kommunikationsgeheimnis und Datenschutz

9.1 The Vienna Review und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz der The Vienna Review ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

9.2 Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des TKG verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 TKG. Soweit The Vienna Review gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird er dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. The Vienna Review wird aufgrund § 92 Abs. 3 Z 3 und § 97 (1) TKG ermächtigt, folgende personenbezogenen Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und zu verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden gem. § 97 Abs. 2 TKG von der The Vienna Review spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

9.3 The Vienna Review wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 Abs. 2 TKG bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird The Vienna Review diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird The Vienna Review die Daten nicht löschen. Ansonsten wird The Vienna Review Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus, nach den von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern, wird The Vienna Review, außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen, nicht vornehmen.

9.4 Inhaltsdaten werden von The Vienna Review nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird The Vienna Review gespeicherte Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird The Vienna Review die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.

9.5 Weiters erteilt der Werbetreibende seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.

9.6 Gemäß § 103 TKG kann The Vienna Review ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischem Grad, Adresse, E-Mail-Adresse und Internetadresse sowie auf Wunsch des Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung erstellen. The Vienna Review ist zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen ist gem. § 103 Abs. 1 TKG zulässig, ansonsten wird The Vienna Review keine elektronischen Profile der Werbetreibenden erstellen.

9.7 Der Werbetreibende erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten der The Vienna Review, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten der The Vienna Review, sowie zur Bereitstellung von Dienste mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen. Der Werbetreibende erklärt sich einverstanden, von The Vienna Review Werbung und Informationen betreffend Produkte und Angebote der The Vienna Review sowie von Geschäftspartnern der The Vienna Review in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Werbetreibenden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei The Vienna Review. Der Werbetreibende kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. The Vienna Review wird dem Werbetreibenden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.

9.8 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass The Vienna Review gem. § 94 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass The Vienna Review gem. § 106 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen der The Vienna Review aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Werbetreibenden aus. Der Werbetreibende nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) zur Kenntnis, wonach The Vienna Review unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen.

9.9 The Vienna Review wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Weise gelingen, bei The Vienna Review gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiterzuverwenden, so haftet The Vienna Review dem Werbetreibenden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Die Haftung der The Vienna Review ist ausgeschlossen, wenn dieser oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß fahrlässig verschuldet hat.

10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

10.1 Für alle im Zusammenhang mit Verträgen über die Schaltung von Werbeflächen entstehende Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird – außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind – die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien vereinbart.

10.2 Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11 Sonstiges

11.1 Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung oder einer Lücke bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder fehlende Klausel ist durch eine Klausel zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten.

11.2 Alle vertragswesentlichen Erklärungen (Annahme, Kündigung, u. Ä.) sowie Abweichungen von diesen Bedingungen und die Änderungen dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

11.3 Die Vertragspartner verzichten darauf, den jeweils angeschlossenen Vertrag zwecks Anpassung oder Aufhebung anzufechten oder geltend zu machen, er sei nicht gültig zustande gekommen oder nichtig.

Alle Zahlen, Daten, Fakten vorbehaltlich Druckfehler.